
Wozu für Sie Mediation?
dient der gütlichen Einigung zwischen den Parteien, fragt nicht nach der "Schuld", sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen (lösungs- und zukunftsorientiert). Dabei entscheidet nicht der Mediator, sondern ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen wollen.
Die Freiwilligkeit der Parteien ist unbedingte Voraussetzung einer Mediation.
Allparteilichkeit bedeutet dabei, dass der Mediator für beide Sichtweisen der Konfliktparteien dasselbe Verständnis hat, also quasi "auf beiden Seiten" steht. Gegebenenfalls wird der Mediator ein Machtgefälle zwischen den Parteien ausgleichen (z.B. das Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei sein).
Die Mediation bietet sich vor allem dann als Weg der Konfliktlösung an, wenn die Parteien gemeinsame Ziele haben (z.B. weitere Kooperation zweier Unternehmen, beiderseitige Kindeserziehung trotz
Trennung). Mediation bietet sowohl den Parteien wie den Anwälten gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung einige Vorteile, aber auch Nachteile. Hinter vielen Konflikten stehen
persönliche und unternehmerische, wirtschaftliche wie ideelle Zielsetzungen, Interessen und Bedürfnisse, die im Rahmen eines
Gerichtsverfahrens meist keine Berücksichtigung finden (können).
Gegenstand des Gerichtsverfahrens sind ausschließlich Rechte, die grundsätzlich retrospektiv, also mit Blick zurück auf die Vergangenheit entschieden werden.
Gerichtsentscheidungen weisen oft keine in die Zukunft weisende, gestalterische Elemente auf. Der Gang zum Gericht führt deshalb in vielen Fällen nicht zu den erwarteten Ergebnissen ungeachtet des getriebenen zeitlichen und finanziellen Aufwands. Mediation bietet hierzu eine Alternative. Weitere Vorteile sind z.B. das unbürokratische, schnell verfügbare flexible Verfahren (u.a. abgestimmte Terminplanung), damit verbunden
- die Zeit- und Kostenersparnis (Reduzierung der Rechtsverfolgungskosten, Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen),
- die Vertraulichkeit (Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen, keine Gefahr der Rufschädigung und Imageverlusten, keine Presse)
sowie
- die Verringerung emotionaler Kosten in Streitverfahren und die - angesichts hoher Erfolgsquoten von etwa 80% - nachhaltige Zufriedenheit mit Verlauf und Ergebnis des Mediationsverfahrens.
- die Konfliktfolgekosten - solche Kosten sind, die sich langfristig wirtschaftlich aus dem Ende der (Rechts) Beziehung der Konfliktgegner, die einen Konflikt streitig und/oder gerichtlich ausgetragen haben, ergeben.
Nach einer streitigen Entscheidung durch ein Gericht oder einem gerichtlichen Vergleich (in der Regel auf "dringenden Hinweis" des Gerichtes) können sich die
"Gegner" nicht mehr in die Augen schauen. Bisher kooperierende Unternehmen werden keine Vertragsbeziehungen miteinander unterhalten, der gemeinsame Freundeskreis spaltet sich, das "Team" braucht
neue Mitglieder.
Es müssen also zum Beispiel neue Kooperationspartner gefunden werden, neue Mitarbeiter eingearbeitet werden. Dies kostet Geld. Diese Folgekosten werden in der Regel bei der Kalkulation, was der Konflikt im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung kosten wird fälschlicher weise nicht mit einbezogen.
Was können wir Ihnen anbieten?
- Vermittlung in allen unternehmensinternen persönlichen Konflikten zwischen Einzelpersonen, Gruppen, Mobbing
- Vermittlung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Betriebsrat
- Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
- Beratung bei der Auswahl der Verhandlungspartner oder Verhandlungsteam
- Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
- Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) der erzielten Vereinbarung
- Begleitung interner organisatorischer Veränderungsprozesse
- Vermittlung zwischen Unternehmern / Geschäftsführern bei der Verhandlung grundsätzlicher Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
- Vermittlung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. Lieferant und Abnehmer, Mitbewerber, Konzernfilialen usw.
Top-Ausbildung –
die beste, die am österreichischen Mediationsmarkt angeboten wird.
Wenn Sie in irgendeiner Weise zu einer Mediation oder zu auftuenden Konflikten/Problemen eine Frage quält,
rufen Sie am besten gleich
0043 (0)676 5507001.
Selbstverständliche würde ich Sie gerne schriftliche informieren:
eMail: walter@feischl.com
Für Sie diese Informationen natürlich unverbindlich und kostenfrei!
Literatur:
Wirtschaftsmediation zum Nachlesen. Ein Handbuch der Experts Group WirtschaftsMediation
Autor: Walter Feischl, Seiten 223 - 232 Thema: Mediation im europäischen Kontext,
ISBN: 978-3-902110-95-4
Links zum Thema:
Info zur Wirtschaftsmediation
https://www.wko.at/Content.Node/kampagnen/wirtschaftsmediation/Info_zur_Wirtschaftsmediation.html
Liste der
WirtschaftsMediatorInnen in Oberösterreich
https://firmen.wko.at/Web/DetailsProdukte.aspx?FirmaID=bc1c8ce1-b640-48d5-b5f1-2dcafc3ffbf2
Zivilrechts-Mediations-Gesetz:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002753
Ausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Justiz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003180
Sozialministerium – Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen
https://www.sozialministeriumservice.at/site/Menschen_mit_Behinderung/Gleichstellung/Mediation/